International Coach Federation Deutschland

Einladung zur ICF-Mitgliederversammlung

 

Liebe Mitglieder des ICF Deutschland e.V.,

Wie Ihr vielleicht schon wisst, birgt unsere Satzung einige Gefahren. Die Hauptpunkte sind:

  • Wir sind im Konflikt zu unserem Chapter-Agreement mit Global (worst case: Verlust des Chapter Status)
  • Unsere Vorstandswahlen sind Online schwer möglich (siehe letztes Jahr)
  • Wir können derzeit unqualifizierte Bewerber:innen für den Vereinsvorstand schwer verhindern

Der Vorstand des ICF Deutschland e.V. möchte Euch daher zu zwei außerordentlichen Mitgliederversammlungen einladen, damit wir unsere Satzung anpassen. Wichtige Punkte:

  • Änderung des Namens
  • Anpassung des Zwecks an Global
  • Anpassung der Beitrittsvoraussetzungen an Global
  • Änderung des Vorstandswahlprozesses

Wer vorab mehr wissen möchte, kann sich hier (Link) informieren (Erklärvideo, alte Satzung und neuer Satzungsvorschlag)

Wir haben den Satzungsvorschlag sorgfältig ausgearbeitet und mit der Kanzlei WinHeller (eine Fachkanzlei zum Vereinsrecht) abgestimmt, so dass wir sicher sind, dass der Satzungsvorschlag dem Vereinsrecht entspricht.

Bitte kommt zahlreich zu den außerordentlichen Mitgliederversammlungen, stellt Fragen und gebt uns Eure Stimme, damit unser aller Vereinsleben einfacher, klarer und transparenter wird.

Technische Voraussetzung zur Teilnahme an der MV

Der Zugang zu Zoom erfolgt nach Deiner Anmeldung über Eventbrite (Links findest Du unten bei den einzelnen Terminen). Nur durch die Anmeldung in Eventbrite erhältst Du die entsprechenden Zugangsdaten.

Wie bei der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung werden wir per Mentimeter abstimmen.

Stimmübertragung

Jedes ICF Deutschland e.V. Mitglied hat eine Stimme. Falls Du nicht an der Mitgliederversammlung dabei sein kannst, besteht gemäß unserer Satzung die Möglichkeit, Deine Stimme an ein anderes ICF Deutschland e.V. Mitglied, welches bei der MV anwesend ist, zu übertragen. Anwesende ICF Deutschland e.V. Mitglieder können, neben ihrer eigenen Stimme, bis zu zwei an sie übertragene Stimmen einreichen. Deine Übertragung erfolgt schriftlich, durch Ausfüllen und Einsenden des Stimmübertragungsformulars, welches Du hier herunterladen kannst: hier

 Der Prozess der Stimmübertragung ist wie folgt:

  1. Jedes Mitglied darf zwei Stimmübertragungen erhalten.
  2. Der/die Vollmachtgeber/in [VG] lädt die Stimmübertragung aus dem Mitgliederbereich von www.coachfederation.de runter.
  3. Der/die VG füllt die Stimmübertragung aus und sendet sie unterschrieben an den/die Bevollmächtigte/n [BV].
  4. Der/die BV unterzeichnet ebenfalls die Stimmübertragung.
  5. Der/die BV sendet die Stimmübertragung per E-Mail an vorstand@coachfederation.de
  6. Um die übertragene Stimme abzugeben, muss pro Stimme ein separates Endgerät zur Verfügung stehen, mit dem bei Mentimeter abgestimmt werden kann (z.B. ein Handy oder ein zweiter PC)

Anhang: Satzung (alt) und Satzungsvorschlag, Erklärvideo zur Satzungsänderung

Termin 1: 27. Juli 2021 18:00-20:00

Anmeldung eventbrite

Agenda:

  1. Willkommen, Feststellung der Anwesenheit, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Ankündigung des Antrags zur Satzungsänderung (Antragsteller:innen Vorstand ICF Deutschland e.V. in Vertretung Kirsten Dierolf, President):
    • a. Gefahren der alten Satzung
    • b. Lösungen im Satzungsvorschlag
  3. Ankündigung der nächsten Mitgliederversammlung
  4. Fragen und Antworten, Diskussion
  5. Abschluss

 

Termin 2: 28. Juli 2021 18:00-20:00

Anmeldung eventbrite

Agenda:

  1. Willkommen, Feststellung der Anwesenheit, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung des Protokolls
  2. Anträge auf Satzungsänderung (Antragsteller:innen – Vorstand ICF Deutschland e.V.)
    • a. Änderung des Vereinszwecks §2 (Beschluss mit 2/3 Mehrheit)
    • b. Änderung des Namens, der Präambel, §1, §3-§6, §7 (1) und (3)-(7), §8-§10 (Beschluss mit einfacher Mehrheit)
    • c. Änderung §7 (2) Wahl des Vorstandes
    • d. Erster Antrag: Antrag des Vorstandes (Kirsten Dierolf) (Beschluss mit einfacher Mehrheit)

  (2)          Wahl des Vorstands

Die Wahl des Vorstands erfolgt durch eine Onlinewahl der Mitglieder.

Für die Vorstandswahlen wird eine Wahlkommission gebildet. Diese besteht aus zwei Mitgliedern des Vereins, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden, sowie dem/der Immediate Past President oder dem/der President, sofern der Immediate Past President nicht zur Verfügung steht.

Die Wahlkommission erarbeitet Kriterien für die Bewerber:innen für den Vorstand und entscheidet über die Qualifikation und Zulassung von Bewerber:innen zur Vorstandswahl mit einfacher Mehrheit.

Die Wahlkommission versendet spätestens einen Monat vor der ordentlichen Mitgliederversammlung die Unterlagen zur Stimmabgabe an die im Mitgliederregister des ICF Germany Charter Chapter e.V. angegebene Email Adresse.

Die Stimmen müssen spätestens 14 Tage nach Versenden der Unterlagen abgegeben worden sein.

Die Mitglieder des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Enthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgerechnet.

Es werden der/die President Elect, der/dieTreasurer, der/die Secretary und ggf. weitere Vorstände gewählt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Der/die President Elect wird im Folgejahr automatisch President und der/die President wird im Folgejahr automatisch Immediate Past President. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.

Begründung:

Die Wahlkommission ist demokratisch gewählt und kann anhand der erarbeiteten Kriterien am besten über die Eignung von Bewerber:innen entscheiden. Dieses Verfahren wird weltweit von vielen Chaptern und auch von ICF Global eingesetzt, um qualifizierte Bewerber:innen zu halten. Wir sind gegen eine Veröffentlichung der Kriterien wie vom Antrag von Barbara Gerhards vorgesehen:

  • Wir verlieren qualifizierte Bewerber:innen, die sich so nicht öffentlich präsentieren möchten
  • Es ist nicht sehr wertschätzend eventuell mangende Qualifikation öffentlich zu machen
  • Erfahrungen zeigen, dass Profile von Bewerber:innen nicht genau gelesen werden. Dadurch entsteht die Gefahr, dass unqualifizierte Bewerber:innen trotzdem gewählt werden – das ist aber genau das, was wir verhindern möchten.

 

e. Änderung §7 (2) Wahl des Vorstandes

Zweiter Antrag: Antrag des Vorstandes (Barbara Gerhards):

(Beschluss mit einfacher Mehrheit)

 

(2)          Wahl des Vorstands

Die Wahl des Vorstands erfolgt durch eine Onlinewahl der Mitglieder.

Für die Vorstandswahlen wird eine Wahlkommission gebildet. Diese besteht aus zwei Mitgliedern des Vereins, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden, sowie dem/der Immediate Past President oder dem/der President, sofern der Immediate Past President nicht zur Verfügung steht.

Die Wahlkommission erarbeitet Kriterien für die zu besetzenden Vorstandsfunktionen und gleicht die eingehenden Bewerbungen mit diesen Kriterien ab. Die Wahlkommission bespricht die Erfüllung der Kriterien mit den Bewerber:innen und stellt die Ergebnisse der Eignungsprüfung den Mitgliedern spätestens mit der Versendung der Wahlunterlagen zur Verfügung.

Die Wahlkommission versendet spätestens einen Monat vor der ordentlichen Mitgliederversammlung die Unterlagen zur Stimmabgabe an die im Mitgliederregister des ICF Germany Charter Chapter e.V. angegebene Email Adresse.

Die Stimmen müssen spätestens 14 Tage nach Versenden der Unterlagen abgegeben worden sein.

Die Mitglieder des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Enthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgerechnet.

Es werden der/die President Elect, der/dieTreasurer, der/die Secretary und ggf. weitere Vorstände gewählt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Der/die President Elect wird im Folgejahr automatisch President und der/die President wird im Folgejahr automatisch Immediate Past President. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.

 

Begründung:

Die Wahlkommission hat in der vom Vorstand vorgeschlagenen Fassung das Entscheidungsrecht über die Kandidat:innen und nimmt mir als Mitglied die Möglichkeit, selber zu entscheiden. Ich möchte aber als ICF-Mitglied nicht, dass jemand an meiner Stelle die Kandidaten bestimmt. Ich möchte gerne selber entscheiden können und Bewerber:innen selber direkt wählen. Mit der von mir vorgeschlagenen Vorgehensweise kann das Anliegen der Eignung weiterhin verfolgt und die Qualifizierung transparent als hilfreiche Entscheidungsgrundlage kommuniziert werden ohne den Mitgliedern die Entscheidung aus der Hand zu nehmen

3. Wahl einer Wahlkommission

4 . Abschluss

Autorin: Kirsten Dierolf Grafik: ICF Deutschland

 


coachfederation.de  |  coachingtag.com

ISSN: 2702-7880

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