International Coach Federation

Die neuen acht ICF Kernkompetenzen und ihr Zusammenhang mit dem ICF Code of Ethics

  1. Unterschiede zur bisherigen Version
  2. Was ist im Hinblick auf den Code of Ethics & die neuen 8 Kernkompetenzen wirklich neu?

 

Die Neubearbeitung der Kernkompetenzen fand im Rahmen eines zweijährigen Forschungsprojekts statt. Dabei wurde die Tätigkeit von Coaches detailliert untersucht.

 

1. Unterschiede zur bisherigen Version

  • Es gibt nun acht statt elf Kernkompetenzen: Der Text ist kürzer und knapper formuliert.
  • Bei den KK 1 und 2 geht es nun um das „Sein“ von Coaches, ihre Grundhaltung, nicht nur um das „Tun“.
  • Mit der neu eingeführten KK2 „Verkörpert ein Coaching Mindset“ steht die innere Haltung von Coaches im Fokus

 

 

Mit der Verknappung des Textes um 30 Prozent ging nichts verloren. Die Kompetenzen wurden komplett neu formuliert und sind umfassender. Innerhalb der ICF wurde die Neufassung begrüßt, weil sie klarer formuliert ist.

 

Die bisherigen Kernkompetenzen 6 – 8 wurden zusammengefasst zur neuen Kernkompetenz 7 Fördert Bewusstheit:

 

Die Kernkompetenzen 9 – 11 der bisherigen Version wurden im Zertifizierungsprozess bereits in den letzten Jahren zusammengefasst und als „Gesamtkunstwerk“ bewertet. Die Zusammenlegung auf eine Kompetenz setzt das lediglich auch in der neuen Kernkompetenz 8 konsequent um:

2. Was ist im Hinblick auf den Code of Ethics & die neuen 8 Kernkompetenzen wirklich neu?

Die „ICF Ethik-Richtlinien und Professionellen Standards“ (Code of Ethics) wurden zwar zeitgleich mit den neuen Kernkompetenzen innerhalb der ICF entwickelt, die Arbeit daran erfolgte aber komplett unabhängig voneinander. 2019 wurden die „ICF Ethik-Richtlinien und Professionellen Standards“ komplett neu überarbeitet. Dem ICF Code of Ethics, der seit Januar 2020 in Kraft trat, wurden neue Elemente wie insbesondere Datenschutz; Gleichstellung / Vermeidung von Diskriminierung; Systemische Gleichheit und Verantwortung für die Gesellschaft hinzugefügt.

Auch 2021, mit Einführung der neuen acht statt elf Kernkompetenzen bleibt, besonders bei den Kernkompetenzen 1-3, die enge Verzahnung zwischen dem Code of Ethics (CoE)und den Kernkompetenzen (KK) bestehen.

 

Die neuen acht Kernkompetenzen sind vier Oberbegriffen (domains) untergeordnet:

A Grundlagen – Kernkompetenzen 1und 2

B Die Beziehung gemeinsam gestalten – Kernkompetenzen 3 - 5

C Effektiv kommunizieren – Kernkompetenzen 6 und 7

D Kultiviert Lernen und Entwicklung – Kernkompetenz 8

 

A Grundlagen

Bei der bisherigen Kernkompetenz 1 ging es darum, die ICF Ethik und Coaching Standard zu verstehen und sie im Rahmen des Coachings angemessen anzuwenden – in der neuen Kernkompetenz wurde dies erweitert darauf, sie durchgängig anzuwenden.

Bei den neuen Kernkompetenzen 1 und 2 geht es um die Coach-Person, um das Sein des Coaches – und nicht nur um das Handeln von Coaches im Coaching-Prozess:

Wer ist dieser Coach? Was zeichnet diese Coach-Person aus?

Wie wichtig ist es für diese Person – nicht nur in der Rolle als Coach – ethisch zu denken und zu handeln?

Die Unterpunkte 1.2 und 1.3 stehen in enger Verbindung mit dem ICF Code of Ethics:

 

ICF Kernkompetenz 1

ICF Code of Ethics

1.2 Ist sensibel gegenüber Identität, Umfeld, Erfahrungen, Werten und Überzeugungen der Klientinnen.

#11 Als ICF Professional
mache ich mir alle Macht- oder Statusunterschiede zwischen dem Kunden und mir, die möglicherweise durch kulturelle, zwischenmenschliche, psychologische oder kontextbezogene Probleme verursacht werden können, bewusst und handle dementsprechend.

1.3 Verwendet Sprache, die Klienten, Sponsorinnen und relevanten Beteiligten gegenüber angemessen und respektvoll ist.

 

Eine weitergehende Interpretation des ICF Codes of Ethics findet sich bei den EIS (Ethics Interpretive Statements) zu #11

Ein ICF Professional ist sich der Machtunterschiede zwischen Coach und Klient bewusst, erforscht und handhabt sie und zielt darauf ab, partnerschaftliche und gleichberechtigte Coach-Klienten-Beziehungen zu schaffen. (…) Coaching findet auf der Ebene der Gleichwertigkeit statt; d.h. der Abwesenheit von Machtdistanz in der Coaching-Beziehung. Ein Über- oder Unterlegenheitsgefühl auf Seiten des Coaches belastet die Coaching-Beziehung und sollte in der Supervision geklärt werden.

(Übersetzung dvds)

 

Kernkompetenz 2:Verkörpert ein Coaching-Mindset

Bei dieser brandneuen Kernkompetenz geht man davon aus, dass zu gutem und gelungenen Coaching mehr nötig ist als die Beherrschung einzelner Coaching-Fertigkeiten.

Kernkompetenz 2 ist ebenfalls dem Oberbegriff Grundlagen zugeordnet. Wie bei der Kernkompetenz 1 steht auch hier steht die Coach-Person im Fokus.

Die Relevanz der Unterpunkte 2.1 – 2.4 der Kernkompetenz 2 wird vor allem dann sichtbar, wenn sie nicht praktiziert werden.

Die Coach-Person sieht sich selbst auf Augenhöhe mit dem Klienten. Dies beinhaltet auch, den Klienten als selbst verantwortlich zu begreifen und nicht als jemandem, dem geholfen werden muss, weil er es selbst nicht besser weiß oder kann – und dazu den weisen Coach benötigt.

Dazu gehört auch, dass Coaches sich nicht für die Entscheidungen von Klienten verantwortlich fühlen – und dann im Zweifelsfalle „hilfreich“ eingreifen, sondern dass sie es den Klienten zutrauen, die für sie wichtigen Entscheidungen selbst treffen zu können.

 

ICF Kernkompetenzen 2 und 3

ICF Code of Ethics

2.1 Erkennt an, dass Klienten für ihre eigenen Entscheidungen selbst verantwortlich sind.

3.2Erzielt eine Vereinbarung darüber, was in der Beziehung angemessen ist und was nicht, was angeboten wird und was nicht, sowie über die Verantwortlichkeiten der Klientinnen und relevanten Beteiligten.

#2 Als ICF Professional
erstelle ich eine Vereinbarung/einen Vertrag über die Rollen, Verantwortlichkeiten und Rechte aller Beteiligten mit meinen Kunden und Sponsoren vor Beginn der Dienstleistungen.

 

Die Coach-Person stellt sich selbst immer wieder auf den Prüfstand, verharrt nicht bei einmal Gelerntem, sondern begreift ihr Leben als einen permanenten Lernprozess.

Unterpunkt KK 2.2: Bildet und entwickelt sich als Coach kontinuierlich weiter setzt die Vorgaben der ICF für die jeweils nach drei Jahren fällige Re-Zertifizierung um:

Voraussetzung für eine Re-Zertifizierung ist, dass sich Coaches innerhalb von drei Jahren mit mindestens 40 CCEU (Continuing Coach Education Units, 1 Units = 1 Stunde) weitergebildet haben müssen.

Dies entspricht einem Durchschnitt von 13,3 Stunden pro Jahr und ist, verglichen mit Ärzten und Psychotherapeuten, nicht gerade viel. Diese Berufsgruppe muss für die Aufrechterhaltung ihrer Zulassung durch die jeweilige Landesärztekammer etwa das Dreifache an Fortbildungszeit nachweisen, nämlich pro Jahr durchschnittlich 37,5 Stunden. Aber es ist wesentlich mehr als von vielen anderen Coachverbänden gefordert wird – denn bei vielen Verbänden gibt es nach einer Zertifizierung keine Pflicht, sich beruflich weiterzubilden, lediglich Empfehlungen.

Der Unterpunkt KK 2.3 Reflektiert kontinuierlich die eigene Praxis, um das eigene Coaching zu verbessern knüpft direkt an die eigene Verpflichtung zur Weiterbildung an. Hier geht es darum, die Qualität des eigenen Coachens immer wieder zu überprüfen und überprüfen zu lassen. Darüber, wie dies zu erfolgen hat, macht die die ICF keine Vorgaben.

Auch bei den Unterpunkten 2.6 – 2.8 gibt es relativ enge Verbindungen zu anderen Kernkompetenzen und teilweise auch zum ICF Code of Ethics:

KK 2.6, die Fähigkeit, die eigenen Emotionen zu steuern, ist eine der Grundvoraussetzungen für ein gelungenes Coaching.

Sich über seine eigenen Emotionen klar zu sein und sie steuern zu können, verhindert auch dass Coaches, gerade bei Themen, die sie selbst noch stark beschäftigen, eigene Emotionen auf Klienten übertragen und damit ihre Themen zu denen von Klienten machen.

Ein Beispiel, um die Brisanz dieses Unterpunktes zu verdeutlichen: Wie kann ein Coach, bei dem ein in die Jahre gekommener Elternteil zunehmend dement wird und der selbst damit kämpft, einen guten Umgang damit zu finden, verhindern dieses eigene Problem mit einem ähnlichen Problem eines Klienten zu vermischen?

KK 2.8 Sucht bei Bedarf Hilfe von außen

Hier gibt es enge Verbindungen zum Code of Ethics #8 und den Kernkompetenzen 2.6 und 2.7 (s.o.)

 

Kernkompetenz 3: Schließt Vereinbarungen ab und hält sie ein

ersetzt die bis Ende 2020 gültige Kernkompetenz 2: Treffen einer Coaching Vereinbarung.

In der bisherigen KK 2 Treffen einer Coaching-Vereinbarung ging es in hauptsächlich um die Rahmenbedingungen, unter denen Coaching stattfindet: Logistik, Honorar, Terminvereinbarung, Einbeziehung von anderen Personen und darum was angeboten wird und was nicht, sowie darüber, was jeweils in der Verantwortung des Klienten bzw. der des Coachs liegt – und darum, ob die angebotene Methode zu den Bedürfnissen des Klienten passt.

Diese Elemente finden sich in der neuen KK3 bei den Unterpunkten 3.1 – 3.3 wieder.

Neu ist die Betonung des partnerschaftlichen Verhaltens dabei:

 

Die Verknappung auf acht Kernkompetenzen erleichtert den Überblick. Die Einführung der neuen Kernkompetenz 2, das Coaching-Mindset, macht klar, dass es nicht nur um beobachtbare Verhaltensweisen von Coaches geht, die man sich antrainieren kann, sondern dass qualitativ gutes und partnerschaftliches Coaching eng verknüpft ist mit ständiger Weiterentwicklung und Arbeit an der eigenen Persönlichkeit eines Coaches.

 

Autorin & Grafiken: Doris van de Sand

 


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